Wir sind für Sie da

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Was können wir für Sie tun?

Jeder Mensch/Betrieb ist individuell und benötigt einen auf ihn zugeschnittenen Versicherungsschutz. Der Versicherungsmakler prüft - unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten - gegen welche Gefahren vorgesorgt werden soll. Er vereinbart für seine Kunden risiko- und marktgerechte Prämien. Wenn Sie sich für uns entscheiden, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

  • Grah & Co. KG
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Unbekannte Flugobjekte - Drohnenpiloten sollten richtig versichert sein

Lange Zeit flogen Drohnen in einer gesetzlichen Grauzone. Mittlerweile gelten bundeseinheitliche Regeln für die unbemannte Luftfahrt und damit auch für die Haftung, wenn einmal eine Drohne Schaden anrichtet. Denn die Zahl der Drohnen nimmt stark zu und damit die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen.

Grundsätzlich lassen sich Drohnen in drei Kategorien unterteilen: Bis 250 Gramm, bis fünf Kilogramm und Drohnen über fünf Kilogramm. Während für die leichten Exemplare kaum Regeln gelten (kein Flug außerhalb der Sichtweite und höher als 100 Meter), müssen alle Drohnen ab 250 Gramm mit Name und Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein.
Für Drohnen ab zwei Kilogramm muss eine gültige Pilotenlizenz oder eine Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich) oder eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle) nachgewiesen werden.
Drohnen mit einem Gewicht über fünf Kilogramm dürfen nur noch mit Erlaubnis geflogen werden.

Zum Versicherungsschutz für Drohnen aller Art beraten wir Sie gerne. Weitere Informationen zu den rechtlichen Anforderungen gibt es unter www.bmvi.de/drohnen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier